D&O Aufsichtsrat

Sind Aufsichtsratmitglieder einer AG in der D&O-Versicherung mitversichert?

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Ja, in der Regel sind Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in der D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) mitversichert. Die D&O-Versicherung bietet Schutz für Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder vor persönlicher Haftung in Fällen von Pflichtverletzungen, Fahrlässigkeit oder Fehlentscheidungen während ihrer beruflichen Tätigkeit.

Aufsichtsratsmitglieder haben eine bedeutende Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle der Unternehmensführung. Da ihre Entscheidungen und Handlungen das Unternehmen stark beeinflussen können, ist es wichtig, dass sie durch die D&O-Versicherung abgesichert sind. Diese Versicherung deckt rechtliche Verteidigungskosten und Schadenersatzforderungen ab, die aus Haftungsansprüchen resultieren könnten, und schützt die persönlichen Vermögenswerte der Aufsichtsratsmitglieder.

Es ist jedoch entscheidend, die genauen Bedingungen der D&O-Versicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Aufsichtsratsmitglieder angemessen geschützt sind.

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